Kostenübernahme für Hörgeräte

Welche Kosten übernimmt eigentlich welche Versicherung ?

In der Regel sind für den Kauf und die Betreuung von Hörgeräten die Sozialversicherungen (AHV/IV) zuständig,

Die Invalidenversicherung (IV) zahlt bei einem Hörverlust von mindestens 20 Prozent im erwerbsfähigen Alter.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zahlt erst nach der Pensionierung und bei einem Hörverlust von mindestens 35 Prozent.

Mehr Informationen zum Thema Kostenübernahme finden Sie auf der Website der AHV-IV.

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